Waffenruhe

Die Waffenruhe oder Feuerpause ist ein im Völkerrecht nicht geregelter, aber gebräuchlicher Begriff, der im Unterschied zu einem vertraglich festgelegten Waffenstillstand gem. Art. 36 ff. der Haager Landkriegsordnung von 1907[1] die nur vorübergehende Unterbrechung von Kampfhandlungen bezeichnet. Eine Waffenruhe soll insbesondere die Bergung von Verletzten und Verwundeten, humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung[2] oder den Durchlass von Parlamentären ermöglichen, mündet aber nicht notwendig in einen Friedensvertrag. Die Kriegsparteien können die Feindseligkeiten jederzeit wieder aufnehmen.[3][4]

Zur Aufrechterhaltung der Waffenruhe im Kosovo wurde im Jahr 1999 die Kosovo-Truppe (KFOR) aufgestellt.

Weblinks

Wiktionary: Feuerpause – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Waffenruhe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Sicherheitsrat der Vereinten Nationen: Resolution 2202 (2015) verabschiedet auf der 7384. Sitzung des Sicherheitsrats am 17. Februar 2015 (zur Waffenruhe im Minsker Abkommen)
  • Sicherheitsrat der Vereinten Nationen: Resolution 2290 (2016) verabschiedet auf der 7702. Sitzung des Sicherheitsrats am 31. Mai 2016 (zur Waffenruhe im Südsudan)
  • Europäisches Parlament: Entschließungsantrag zur Lage in Syrien (2016/2933(RSP)) vom 21. November 2016, Buchstabe E.5. (Forderung nach unverzüglicher Einstellung der Kampfhandlungen und einer stabilen Waffenruhe)

Einzelnachweise

  1. Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs. Vom 18. Oktober 1907. 1000dokumente.de
  2. UN nutzen Waffenruhe für Hilfslieferungen Deutsche Welle, 29. Februar 2016
  3. Waffenstillstand, Waffenruhe, Feuerpause Stern, 13. August 2008
  4. Hintergrund Waffenstillstand und Waffenruhe: Wenn die Waffen schweigen tagesschau.de, 3. September 2014