Landeskirchenmusikdirektor

Landeskirchenmusikdirektor (LKMD) ist in den evangelischen Landeskirchen Deutschlands die Dienstbezeichnung für den leitenden Kirchenmusiker. Mancherorts wird das Amt auch Landeskantor genannt.

Dem Landeskirchenmusikdirektor obliegt die Fachaufsicht über die Kirchenmusik in einer evangelischen Landeskirche. Seine Aufgabe ist es, das kirchenmusikalische Leben zu begleiten und zu fördern.[1] Er koordiniert die Zusammenarbeit von Fachgruppen und beruft die Bezirkskantoren zu Konferenzen und Fortbildungen ein. Er berät die Kirchenleitungen, Landeskirchenämter und Synoden in allen kirchenmusikalischen Fragen und schlägt die Ernennung von Kirchenmusikdirektoren (KMD) vor. Er fördert die kirchenmusikalische Aus- und Fortbildung, die geistliche Vokalmusik, die Orgelmusik, die sonstige kirchliche Instrumentalmusik und trägt zur Weiterentwicklung des Gemeindegesanges bei (Gesangbücher). Hinzu kommen Publikationen für die kirchenmusikalische Praxis, Begutachtungen bei Stellenbesetzungsverfahren und die Mitarbeit bei der Erstellung kirchenmusikalischer Rechtsvorschriften. Manche Landeskirchenmusikdirektoren wirken als Lehrbeauftragte oder Honorarprofessoren in kirchlichen und staatlichen Musikhochschulen mit.

Die Besoldungsgruppe ist A 14 oder A 15.

Einzelnachweise

  1. Beschreibung der Aufgaben eines Landeskirchenmusikdirektors auf der Homepage https://www.e-kirche.de, abgerufen am 22. Juni 2024
  • Internetseite: Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsen
  • Landeskirchenmusikdirektor in der Ev. Lutherischen Kirche in Bayern