Berufliche Funktion

Die berufliche Funktion ist die Wahrnehmung eines zusätzlichen Aufgaben- und/oder Verantwortungsbereiches, die an eine Berufsausübung geknüpft ist. Diese Funktion wird in Personalunion ausgeübt.

Beispiele hierfür sind:

  • Ein Abteilungsleiter kann zugleich auch Vertriebsbeauftragter sein.
  • Ein Sachgebietsleiter kann neben der Leitung seines Sachgebietes auch stellvertretender Abteilungsleiter sein.
  • Ein Soldat der Bundeswehr, der nicht Offizier ist, kann die Dienststellung „Offizier vom Wachdienst“ übernehmen.
  • Ein Polizeivollzugsbeamter ist in aller Regel auch Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft (siehe auch Berufliche Funktion bei der Polizei).

Siehe auch

  • Berufsbezeichnung
  • Betriebliche Funktion
  • Funktion (Organisation)
  • Personalunion
  • Kategorie:Berufliche Funktion (Management)
  • Kategorie:Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes